Datenschutz

Information gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
zur Nutzung der Angebote des Museums Kurhaus Kleve

1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Stadt Kleve
Der Bürgermeister
Museum Kurhaus Kleve – Ewald Mataré-Sammlung
Tiergartenstraße 41
D-47533 Kleve
Telefon: +49-(0)2821/750 10
Telefax: +49-(0)2821/750 111
E-Mail: info [​at​] mkk.art

2. Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz

Datenschutzbeauftragter der Stadt Kleve
Minoritenplatz 1
D-47533 Kleve
Telefon: +49-(0)2821/84 404
E-Mail: datenschutz [​at​] kleve.de

3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten

Das Museum Kurhaus Kleve verarbeitet personenbezogene Daten unter anderem zu den Zwecken der Planung künftiger Ausstellungen und Ankäufe, der Nachbereitung vergangener Ausstellungen und der wissenschaftlichen Arbeit indem es eine Datenbank zu Kunstwerken, Künstler*innen, Sammler*innen, Leihgeber*innen, Kunst-Journalist*innen und sonstigen fachkundigen Personen führt. Diese personenbezogenen Daten stammen entweder aus dem unmittelbaren geschäftlichen Kontakt zu den betroffenen Personen oder aus öffentlich zugänglichen Quellen.

Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten ergibt sich dabei regelmäßig aus Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (EU-DSGVO). Im Einzelfall kann sich die Rechtmäßigkeit jedoch auch aus der Einwilligung der betroffenen Person ergeben.

4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten

Die zu den genannten Zwecken verarbeiteten personenbezogene Daten werden in der Regel nicht ohne Einwilligung der Betroffenen an Dritte weitergegeben. In Ausnahmefällen kann die Weitergabe erfolgen, sofern dies gesetzlich zugelassen oder erforderlich ist.

5. Dauer der Speicherung

Die personenbezogenen Daten werden so lange gespeichert, wie diese als für die genannten Zwecke erforderlich angesehen werden, es sei denn die betroffene Person wiederspricht diesem Vorgehen.

6. Betroffenenrechte

Diese Rechte ergeben sich aus den Artikeln 15 bis 18 und 21 DSGVO:

Recht auf Auskunft: Es besteht ein Recht auf Auskunft der durch das Museum Kurhaus Kleve verarbeiteten personenbezogenen Daten.

Recht auf Berichtigung: Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden.

Recht auf Löschung: Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der verarbeiteten personenbezogenen Daten.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Recht auf Widerspruch: Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Betroffenen ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht.

7. Widerrufsrecht bei Einwilligungen

Sofern personenbezogene Daten im Einzelfall auf Grundlage einer Einwilligung verarbeitet werden sollten, kann diese Einwilligung nach Artikel 7 Absatz 3 DSGVO jederzeit gegenüber der Stelle widerrufen werden, gegenüber der die Einwilligung zuvor erteilt wurde.

8. Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
D-40102 Düsseldorf

Hausanschrift: Kavalleriestraße 2-4, D-40213 Düsseldorf
Telefon: +49-(0)211/38 424 0
Telefax: +49-(0)211/73 8424 10
E-Mail: poststelle [​at​] ldi.nrw.de

9. Einschränkung von Rechten

Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) Datenschutz- Grundverordnung nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist (§ 55 Landeshaushaltsordnung NRW, §§ 3,6 Unterschwellenvergabeordnung).